Unachtsamer Umgang mit Feuerwerk häufig Ursache / Rettungsdienst entlasten
Berlin – Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. „Helfen Sie mit: Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet den Rettungsdienst, der vor allem in Großstädten oft übermäßig gefordert ist“, appelliert Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen geruhsamen Jahreswechsel.

Berlin
Nach einer Reihe ähnlich gelagerter Brandstiftungen, die sich in den vergangenen Wochen im Altkreis Rotenburg und im Zevener Raum ereignet haben, hat die Rotenburger Polizei jetzt eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Das von Kripo-Chefin, Polizeioberrätin Katrin Jäger, zusammengestellte, 5-köpfige Team mit dem Namen "EG Hohenesch" hat seit Montag die Arbeit aufgenommen. Die Brandermittler sehen bei mindestens zehn Taten mögliche Zusammenhänge. Begonnen haben könnte die Serie Mitte Oktober mit dem Brand eines Pkw an der Bremer Straße in Zeven. Es folgten einige Tage später ein weiterer Pkw-Brand in Visselhövede und die Brandstiftung an einem Maserati auf dem Pendlerparkplatz an der Anschlussstelle der A1 in Stuckenborstel. Bei dieser Tat entstand ein Sachschaden von rund 60.000 Euro. In der Woche darauf brannten auf einem Parkplatz an der B 75 in Hassendorf erneut zwei Fahrzeuge. Es folgte am 19. November die Brandstiftung auf dem Gelände eines Autohauses in Hetzwege, bei der mehrere Transporter im Wert von etwa 400.000 Euro zerstört wurden. Am zurückliegenden Wochenende kam es zunächst in der Nacht zum Samstag in der Ausstellungshalle eines ehemaligen Autohandels an der Bremer Straße in Zeven zum Brand eines dort abgestellten Pkw. In der Nacht zum Sonntag wurde im Gewerbegebiet "Hohenesch" zwischen Rotenburg und Waffensen auf dem Gelände einer Autoverwertung erneut ein Feuer gelegt. Dabei zerstörten die Flammen 37 Altfahrzeuge. Insgesamt summiert sich der Gesamtschaden aller Brände auf mindestens eine halbe Millionen Euro.
