Seitdem es Ende Oktober den ersten Nachweis der Vogelgrippe in unserem Landkreis gab, ist es inzwischen zu zwei Ausbrüchen in Geflügelbetrieben in unserem Landkreis gekommen. Seit dem 31.10.2025 besteht zum Schutz der Tierbestände in unserem Landkreis die Stallpflicht für Geflügel.
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Benimmt sich ein Vogel seltsam und erscheint krank, lassen Sie ihn bitte in Ruhe. In diesem Fall muss nichts weiter veranlasst werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten.
Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein!
Erst wenn mehrere Wildvögel tot aufgefunden werden, oder wenn Sie einen toten Wildvogel auf Ihrem Privatgrundstück oder an einem öffentlichen Ort finden, sollte die zuständige Gemeinde verständigt werden. In unserem Fall wäre dies die Samtgemeinde Zeven: Tel. 04281 716-0, E-Mail:
Umfassende Informationen zur Geflügelpest und der aktuellen Situation in unserem Landkreis gibt es auf einer eigens eingerichteten Webseite des Veterinäramtes unserer Ladkreises.
