Sperrung der K126 in Elsdorf aufgehoben

Die seit dem 11.07.2023 in Höhe des Ortsausganges in beiden Richtungen für den Einbau eines Fahrbahnteilers gesperrte Kreisstraße K126 ist nun seit dem 11.08.2023 wieder für den Verkehr freigegeben.

Der Umweg über den Kreisverkehr muss nun nicht mehr gewählt werden, wenn man von Elsdorf in Richtung BAB / Gyhum möchte.

Insbesondere für die während der Vollsperrung schlecht zu erreichenden Gewerbebetriebe wie der Gasthof (Elsdorfer Hof), die Bäckerei (Bäckerei Schwarz), der Frisör (Salon Anna), die Sparkasse (Sparkasse Scheeßel), Edeka Markt (EDEKA Lieder), die Molkerei (Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH) und auch die Kirche sind jetzt wieder gut zu erreichen.

Alle Verkehrsteilnehmer dürften erleichtert sein, dass die Bauarbeiten nach nunmehr einem Monat erfolgreich abgeschlossen wurden.

Sperrung der K126 in Elsdorf

Für den Einbau eines Fahrbahnteilers ist die von unserem Ort in Richtung Gyhum führende Kreisstraße K126 in Höhe des Ortsausganges in beiden Richtungen seit dem 11.07.2023 gesperrt.

Diese Baustellen und somit auch die Vollsperrung wird voraussichtlich bis zum 28.07.2023 bestehen.

Während der Vollsperrung ist eine Umleitungsstrecke über die Landesstraße (Ortsumgehung) und die Lange Straße nach und von Elsdorf Ortsmitte ausgeschildert. Über diese Ausweichroute sind der Gasthof (Elsdorfer Hof), die Bäckerei (Bäckerei Schwarz), der Frisör (Salon Anna), die Sparkasse (Sparkasse Scheeßel), Edeka Markt (EDEKA Lieder), die Molkerei (Elsdorfer Molkerei und Feinkost GmbH) und auch die Kirche jederzeit zu erreichen.

Alle Verkehrsteilnehmer werden während der Bauphase gebeten, besonders auf die zeitweiligen Einschränkungen zu achten. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Gemeinde Elsdorf und die bauausführenden Firmen sowie, die beteiligten Behörden bitten für die leider deutlichen und kurzzeitigen Behinderungen um Verständnis.

Weitere Informationen: Pressemitteilung unserer Samtgemeinde Zeven zu der Sperrung

Im Zusammenhang mit der Umleitung ist ein absolutes Haltverbot in der Langen Straße, im Bereich der Bäckerei Schwarz, eingerichtet worden. Die Ordnungsbehörde der Samtgemeinde Zeven weist ausdrücklich darauf hin, dass das Haltverbot zwingend zu beachten ist! Die Situation wird regelmäßig kontrolliert und Verstöße werden geahndet!

Brennpunkt: Batterie

Brandgefahr durch falsche Entsorgung von Batterien

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V

Die Sachschäden, die falsch entsorgte Batterien und Akkus verursachen, sind schon jetzt gravierend und für die Mitarbeiter der Entsorgungswirtschaft potenziell lebensgefährlich. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendwo in Deutschland der Kurzschluss einer nicht ordnungsgemäß behandelten Batterie in Entsorgungsfahrzeugen, Mülltonnen oder Sortieranlagen ein Feuer verursacht.

Die Kampagne "Brennpunkt: Batterie" ist eine Initiative der Mitglieder des BDE ( BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.), die einerseits über die richtige Entsorgung von Batterien und Akkus informieren will, andererseits über die Folgen einer falschen Entsorgung aufklären möchte.

Informationen zur richtigen Sammlung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus

Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus stecken in Smartphones und Notebooks, in Akkuschraubern und Digitalkameras, in E-Bikes und Elektroautos. Sie sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Dank ihrer Leistungsfähigkeit liefern sie die nötige Energie für den modernen Alltag. Doch wenn die Entsorgung ansteht, ist Vorsicht geboten, denn dann können Lithium-Ionen-Batterien ihre brandgefährliche Seite zeigen.

Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien müssen an speziellen Sammelstellen abgegeben werden. Diese Sammelstellen befinden sich in allen Läden, in denen Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus und Batterien verkauft werden. Die Abgabe ist dabei für den Verbraucher unentgeltlich. Außerdem können Batterien und Akkus auch bei einem Wertstoffhof oder an Schadstoffmobilen abgeben.


Weitere Information Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus gibt es im Internet auf den folgenden Webseiten:

Verbrennungen durch flüssige Brandbeschleuniger

Die ersten Sonnenstrahlen laden zum Grillen mit Familie und Freunden ein. In Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen finden sich neben Grillkohle und Co. leider immer noch viel zu oft auch flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus. Durch die Verwendung von Brennspiritus entstehen meterhohe Stichflammen, die häufig mit schwersten Brandverletzungen für alle umstehenden Personen enden.

 

„Oft verletzen sich Kinder, die in Grillnähe spielen oder auf Augenhöhe neben dem Grill stehen“, weiß Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e.V. „Die Verbrennungen sind unglaublich schwer und das Leid für die ganze Familie groß. Deshalb fordert Paulinchen e.V., dass flüssige Brandbeschleuniger nicht mehr als Grillanzünder verkauft werden dürfen und am besten ganz aus dem Sortiment genommen werden. Grillunfälle sind zu 100 % vermeidbar!“

Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), betont: „Immer wieder wird beim Grillen zu Spiritus gegriffen, weil es schnell gehen soll. Das kann fatale Folgen haben. Im Falle einer Verpuffung kann es zu meterhohen Stichflammen kommen, die schwerste Verbrennungen zur Folge haben“, so der DFV-Präsident. Er weist zudem auf mögliche Folgen bei der Haftung hin, wenn Brandbeschleuniger entgegen aller Warnungen und Bestimmungen verwendet werden.

Prof. Dr. Henrik Menke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) und Leiter des Schwerbrandverletztenzentrums Hessen ergänzt: „In den meisten Fällen werden die Kinder frontal von der Flammenwand erfasst und erleiden schwerste Verbrennungen an Kopf/Gesicht, am Oberkörper und an den Armen. Dies ist mit sehr großen Schmerzen verbunden und erfordert eine Vielzahl von Hauttransplantationen und eine langwierige Behandlung, dies auch, um die Beweglichkeit vor allem im Wachstum zu erhalten. Es bleiben lebenslang sichtbare Narben zurück!“

Tipps zum sicheren Grillen:

  • Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.
  • Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!
  • Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • Grill stets beaufsichtigen.
  • Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern!
  • Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
  • Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
  • Heiße Glut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch tagelang glühend heiß! Die Grillkohle mit Wasser löschen und abkühlen.
  • Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!

 Verbrennungen durch flüssige Brandbeschleuniger (PDF Download)

Sperrung der L131 zwischen Elsdorf und Abbendorf

Sperrung L131Auf Grund mehrerer Baumaßnahmen ist die an unserem Ort vorbei führende Landesstraße L131 zwischen dem Abzweig an der BAB A1 Anschlussstelle Elsdorf und Abbendorf in beiden Richtungen gesperrt.

Diese Baustellen und somit auch die Vollsperrung wird voraussichtlich bis zum 10.11.2023 bestehen.

Dank der im Jahr 2022 von unserem Landkreis Rotenburg (Wümme) eingeführten georeferenzierten Alarmierung wird diese Sperrung bei etwaigen Einsatzalarmierungen unserer Wehr automatisch bei der Einsatzdisponierung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen: Pressemitteilung der Samtgemeinde Zeven zu der Sperrung