Willkommen bei der Freiwilligen Feuerwehr Elsdorf

Auf diesen Seiten möchten wir allen Interessierten einen Einblick in unsere Arbeit geben. Auch soll sie den Austausch von Informationen innerhalb unserer Wehr und mit Wehren aus der näheren und weiteren Umgebung fördern. Wir aktualisieren und erweiteren unsere Seiten regelmäßig. Es lohnt sich also, öfter mal bei uns vorbei zu schauen...

Um Missverständnissen vor zu beugen, unser Heimatort liegt in Niedersachsen direkt an der BAB A1 zwischen den Hansestädten Hamburg und Bremen. Wer eigentlich zu den Kameraden aus einer anderen Elsdorfer Wehr wollte, für den haben wir die uns bekannten Links dieser Wehren hier zusammengestellt:

 Mehr zu allen Ortschaften die den Namen Elsdorf tragen, gibt es natürlich auch auf Wikipedia.de.

Notrufe richtig absetzen

Wo kann ich überhaupt einen Notruf absetzen?

Einen Notruf können Sie unter der Nummer 112 (Feuerwehr & Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) absetzen. Diese Nummer können Sie ohne Vorwahl aus dem Fest- oder Handynetz wählen. Sie werden dann automatisch mit der nächstliegenden Rettungsleitstelle verbunden.

Zögern Sie nie, den Notarzt- bzw. Rettungswagen zu rufen, der Anruf ist immer kostenlos und bei Handys auch ohne die Eingabe einer PIN-Nummer möglich.

Hinweis: seit Juli 2009 sind Notrufe mit dem Handy nur mit eingelegter und betriebsbereiter Betreiberkarte (SIM-Karte) möglich.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Anruf die sogenannten fünf „W-Fragen“

Welche das sind und worauf Sie achten sollten zeigen wir Ihnen hier.

Wo ist es passiert? 

Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

Was ist passiert?

Beschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen aussagekräftigen Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc

Wie viele Verletzte?
Bitte teilen Sie möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Sollten Kinder betroffen sind teilen Sie bitte auch das Alter mit.

Welche Art der Verletzung/Erkrankung?
Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Schwere der Verletzung - z.B. atmet nicht, hat sich am ganzen Körper verbrüht, Stromschlag, Sturz mit Bein- oder Armbruch, der Knochen durchsticht die Haut.

Warten auf Rückfragen?

Wichtig, bleiben Sie in der Leitung bis der Disponent der Leitstelle keine weiteren Fragen mehr an Sie hat und hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer.

Danach erwarten Sie die Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung.

Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.

Der Missbrauch des Notrufes ist kein Kavaliersdelikt, und wird nach §145 des Strafgesetzbuches bestraft.

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1.Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2.vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich

1.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder

2.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Der Kinderfinder

Der Kinderfinder rettet Leben und leuchtet den Weg

Wenn es einmal brennt, können schon Minuten über Leben und Tod entscheiden. Für die Feuerwehr beginnt dann ein Wettlauf mit der Zeit. Kinder gehören bei einem Brand zu den Schwächsten. Aus diesem Grund sollte ihnen große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Kinder wissen nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen sollen. Häufig sind sie so verängstigt, dass sie sich vor den Flammen verstecken und nicht von selbst auf sich aufmerksam machen.

In ihrem vertrauten Kinderzimmer glauben sie sich in dann hinter Möbeln oder in Schränken in trügerischer Sicherheit.

Auch Eltern verlieren in derartigen Paniksituationen bei Dunkelheit und der mit dem Brand verbundenen Rauchentwicklung die Orientierung in der eigenen Wohnung.

Deshalb ist es für die Feuerwehr oft schwer festzustellen, ob und wo sich noch Kinder in einem Gebäude befinden, wenn es zu einem Haus- oder Wohnungsbrand kommt. Für den sogenannten Rettungstrupp der Feuerwehr ist es wichtig, Kinderzimmer schnell zu finden um schnellstmöglich mit der Suche nach Kindern beginnen zu können.

Aus diesem Grund wurde in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen der so genannten Kinderfinder entwickelt.

Dieser Kinderfinder ist ein Hinweis für Kinderzimmer und wurde speziell auf einer stark reflektierenden Folie erstellt, er zeigt den Einsatzkräften, wo sich Kinder aufhalten könnten.

Das etwa acht Zentimeter hohe neongelbe „Warndreieck“ zeigt ein symbolisiertes Kind mit Teddy. Es kann leicht von außen (!) an jede Kinderzimmertür angebracht werden. Da Brandrauch aufsteigt, sollte der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür angebracht werden. Der Rettungstrupp erhält so den wichtigen Hinweis, dass sich hinter der so markierten Tür womöglich noch ein Kind befindet.

  • Beschaffen sie sich bei einer Vertretung ihres öffentlichen Versicherers, (z.B. der VGH) oder ihrer örtlichen Feuerwehr Kinderfinderaufkleber
  • Kleben Sie den Kinderfinder mit Ihrem Kind gemeinsam an die Tür
  • Sprechen Sie über das Symbol
  • Erläutern Sie Ihrem Kind wofür Sie dies tun

Tipp: Bringen Sie Rauchmelder in Ihren Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern an. Denn zwei Drittel aller Brände finden nachts statt und überraschen die Hausbewohner im Schlaf. Da Rauch sich schneller und lautloser als Feuer entwickelt, bleibt der Brandherd leider meist unbemerkt. Ein Rauchmelder schlägt hingegen schnell Alarm und kann so Leben retten.

 

Was tun, wenn es brennt?

  • Oberste Regel: Ruhe bewahren!
  • Mit allen Anwesenden schnellstmöglich die Wohnung verlassen. Nichts mitnehmen!
  • Bei starkem Rauch sich möglichst dicht am Boden bewegen
  • Türen und Fenster in brennenden Räumen geschlossen lassen
  • So schnell wie möglich 112 (Feuerwehr) anrufen, Namen, Anschrift und Brandort nennen
  • Andere Hausbewohner warnen

Grillunfälle vermeiden

 

Der Film stammt von Paulinchen e.V. einer Initiative für brandverletzte Kinder. Mehr zu diesem wirklich tollen Präventionsverein unter: http://www.paulinchen.de.

Hier noch einmal alle wesentlichen Tipps als Liste zum Nachlesen:

  • Grillgeräte standsicher und in sicherer Entfernung von brennbaren Stoffen aufstellen.
  • Niemals Spiritus oder andere Brandbeschleunigern verwenden! Weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillkohle / Briketts.
  • Nur feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • Kinder nicht in der Reichweite des Grills spielen lassen. Der Sicherheitsabstand sollte mindestens 2 bis 3 Meter betragen.
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen. Auch dabei den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Geeignete Löschmittel (Feuerlöscher oder Löschdecke) zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern immer durch Abdecken löschen.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen - Es besteht akute Vergiftungsgefahr (Kohlenmonoxidvergiftung)!

Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15°C) kühlen und den Notarzt rufen beziehungsweise den Arzt aufsuchen.

Was die Feuerwehr macht und wer alles dabei ist

In diesem kleinen Animations-Film könnt Ihr mehr über die Feuerwehr bei uns in Niedersachsen erfahren.

Es werden viele interessante Aspekte unserer ehrenamtlichen Tätigkeit eingehend erklärt. Für den einen oder anderen von Euch dürften sich ganz neue Einblicke in unsere tägliche Arbeit ergeben.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim ansehen dieses kleinen Videos.

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